Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Partnerprogramms der ITSP (gültig ab 01.06.2023)
1. Präambel
Intertops.de ist eine Marke im Besitz von ITSP Services GmbH. Firmenbuchnummer: FN 280617y Intertops ist ein in Deutschland behördlich zugelassener Sportwettveranstalter, der unter der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hansering 15, 06108 Halle (Saale), E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de) steht. Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet ist mit Bescheid vom 28.12.2022 erteilt worden.
Zur Bewerbung des genannten Portals stellt die Betreiberin über die Seite https://partner.net.intertops.de/ eine webbasierte Statistik- und Trackingplattform zur Verfügung, welches die exakte Erfassung und Abrechnung der erbrachten Vermittlungsleistungen (Views / Klicks / Leads / Sales) für Kooperationspartner ermöglicht.
Nachstehender Kooperationsvertrag gelten als Grundlage für die Nutzung der Plattform auf https://partner.net.intertops.de/ (nachfolgend “INT” genannt).
2. Geltungsbereich
2.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage aller Dienstleistungen und Verträge zwischen der Intertops Affiliate Plattform und dem jeweiligen Kooperationspartner.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien gültig. Eventuell vorhandene Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners, die den hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind unwirksam. Die ITSP widerspricht an dieser Stelle etwaigen Gegenbestätigungen des Kooperationspartners unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen.
2.2
Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der Kooperationsvereinbarungen/Programmbeschreibungen
zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner bedürfen der Schriftform. Nur derart gestaltete Verträge sind wirksam.
2.3
Mit der Bestätigung dieses Kooperationsvertrages stimmt der Kooperationspartner der Einhaltung der Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag sowie den sich daraus ergebenen Werbebestimmungen zu.
3. Begriffsklärungen/Definitionen
3.1 Intertops Affiliate Programm (kurz INT)
Das Intertops Affiliate Programm ist ein von der ITSP Services GmbH (im Folgenden ITSP) betriebener Mehrwertdienst. INT bezeichnet alle Dienste, welche die ITSP Ihren Kooperationspartnern im geschlossenen und offenen Nutzungsbereich unter https://partner.net.intertops.de/ zur Verfügung stellt. INT betreibt einen geschlossenen Nutzungsbereich, der nur registrierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Im geschlossenen Nutzungsbereich sind alle Funktionalitäten rund um die Messung, Darstellung, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Vermittlungsleistung verfügbar. Alle angebotenen Mehrwertdienste der ITSP zielen direkt oder indirekt auf die Vermittlung bzw. den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen über Online-Marketing-Maßnahmen.
3.2 Kooperationspartner
„Kooperationspartner“ sind eigenständig auftretende natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen der Erbringung einer vorab individuell definierten Dienstleistung zielgerichtet mit der ITSP zusammenarbeiten. Die Leistung der Kooperationspartner besteht in der Erbringung von Media-Leistungen zur Absatzförderung der beworbenen Waren und Dienstleistungen über das Internet. Die Vergütung hierfür erfolgt gemäß fest vereinbarter und eindeutig messbarer Kennzahlen wie u.a. Cost per Click (CPC), Cost per Impression (CPI) o.ä. . Eine Bezahlung aufgrund einer Umsatzbeteilung o.ä. ist kein Bestandteil des Vergütungsmodells und wird somit ausgeschlossen.
3.3 Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag wird zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner geschlossen und dient als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Kooperationsvertrag setzt die Anerkenntnis & Zustimmung des gesamten Kooperationsvertrages mit all seinen Bestandteilen durch den Kooperationspartner voraus. Der gültige Kooperationsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf INT und Voraussetzung für die Bewerbung des Kooperationspartners bei einzelnen Betreiber /Produkten zur Aufnahme der Vermarktung. (siehe auch 5.2 bis 5.4)
3.3 Betreiber
„Betreiber“ bezeichnet das Unternehmen bzw. den Anbieter, für den die ITSP mit der Online-Vermarktung seiner/seines Produkte/s oder und/oder der Umsetzung einer Werbekampagne beauftragt ist. Ein Produkt kann folgendes lizensierte Glücksspiel-Angebot sein: Spotwetten, Online-Poker, Virtuelle Automatenspiele, Online-Casino.
3.4 Programmbeschreibung
Die Programmbeschreibung fixiert die individuellen vertraglichen Regelungen (siehe 6.1) zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner. Die Programmbeschreibung wird dem Kooperationspartner im geschlossenen Bereich von INT angezeigt. Im Rahmen der Anmeldung zu einem Programm des Betreibers, muss der Kooperationspartner der Programmbeschreibung zustimmen. Ergänzend zur Programmbeschreibung je Betreiber können weitere Vermarktungsbedingungen je Betreiber definiert werden.
3.5 Digitale Medien des Kooperationspartners
Der Kooperationspartner meldet sich bei INT mit einem oder mehreren digitalen Medien an. Digitales Medium bezeichnet dabei die Werbefläche (Webseite, E-Mail-Verteiler etc.), das verwendete Online-Instrumentarium (z.B. Display Advertising, Vermarktungswege über Dritte (Paid Listings, Social Media etc.) über die der Kooperationspartner die über INT angebotenen Produkte oder Dienstleistungen vermarktetJedes gemäß der sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergebenen glücksspielrechtlichen Vorgaben möglicheMedium, das den glücksspielrechtlichen Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag entspricht, kann dazu verwendet werden, die Produkte der Betreiber zu bewerben.
3.6 Account
„Account“ ist der von der ITSP freigegebene, rechtmäßige Zugang des Kooperationspartners zu dem Affiliate Programm der ITSP. Um die Freigabe und damit einen rechtmäßigen Zugang zu erhalten, ist die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Anmeldedaten, sowie die Prüfung und Annahme der Bewerbung durch die ITSP erforderlich. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, jede Änderung seiner Daten unverzüglich selbstständig in seinem Account vorzunehmen.
3.7 User
User sind Besucher der digitalen Medien des Kooperationspartners, die mittels des von der ITSP bereitgestellten Trackinglinks auf die Seiten der Betreiber geleitet werden.
3.8 Trackinglink
Als „Trackinglink“ wird ein Hyperlink bezeichnet, der einen User von der Website des Kooperationspartners auf die Internetpräsenz des Betreibers leitet und dazu geeignet ist, diese Weiterleitung in hierfür erstellten Datenbank-Systemen aufzuzeichnen.
Die Trackinglinks werden dem Kooperationspartner in Form von Textlinks, Bannern, Formularen oder Produktkatalogen über INT bereitgestellt und dürfen nur in unveränderter Form eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Transaktionsmessung sicherzustellen.
3.9 Cookie-/Zählpixel-Tracking
Als „Tracking“ wird die Messung und Zuordnung von User-Aktionen und Transaktionen zu einzelnen Kooperationspartnern bezeichnet. Die ITSP nutzt hierzu grundsätzlich ein Cookie-basiertes Zählpixeltracking.
Als „Cookie“ wird eine Textdatei auf einem Computer bezeichnet, die dazu dient, Informationen durch einen Webserver zu hinterlegen und bei einem späteren Seitenaufruf vom gleichen Webserver wieder auszulesen.
Als „Zählpixel“ wird der auf der Bestätigungsseite, des für den jeweiligen Lead/Sale definierten Onlineprozesses implementierte Trackingcode zur Übergabe von Lead- oder Sale-Daten an die ITSP bezeichnet. Die Implementierung des Zählpixels erfolgt durch den Betreiber.
Beim Aufruf der Website eines Betreibers über die Seiten eines Kooperationspartners wird nach expliziter Bestätigung / Zustimmung durch den jeweiligen Nutzer & Besucher der Seiten des Kooperationspartners auf dem Rechner des Users ein Cookie gesetzt, welches die spätere Zuordnung eventueller Transaktionen des Users zum jeweiligen Kooperationspartner im Rahmen der festgesetzten Cookie Laufzeit ermöglicht.
Bei Aufruf der Bestätigungsseite wird zunächst geprüft, ob ein dem Zählpixel entsprechendes, gültiges Cookie auf dem Rechner des Users vorhanden ist. Ist dies der Fall, werden alle für die Wertung und Provisionierung des Kooperationspartners relevanten Daten mittels des Zählpixels an INT übergeben und in der Statistik verzeichnet.
Die Gültigkeit des Cookies beträgt in der Regel 30-60 Tage. Abweichende Cookie-Laufzeiten werden in der Programmbeschreibung bekannt gegeben.
Beim Tracking über ITSP werden ausschließlich anonymisierte Cookies gesetzt, die keinerlei personenbezogenen Daten über den User enthalten.
Hiervon abweichend behält sich die ITSP vor, andere geeignete Verfahren zur Transaktionsmessung einzusetzen.
Sofern ein vom Cookie-/Zählpixel-Tracking abweichendes Trackingverfahren eingesetzt wird, erfolgt ein Hinweis in der jeweiligen Programmbeschreibung des Betreibers auf INT.
3.10 Post-View-Tracking
Post-View-Tracking ist eine Form des Cookie-/Zählpixel-Tracking.
Beim Post-View-Tracking wird bereits bei Auslieferung des Werbemittels ein Cookie auf dem Computer des Users gesetzt. Wenn der User innerhalb eines festgelegten Zeitspanne den vergütungsrelevanten Prozess beim Betreibers durchläuft, wird die gezählte Transaktion Lead/Sale dem Kooperationspartner zugeordnet, bei dem der User das letzte Mal einen Werbemittelkontakt hatte. Die Wertigkeit von Click-Cookies im Verhältnis zu View-Cookies wird auf Basis der Vorgaben des Betreibers definiert. Standard ist aber das der Click-Cookie eine höhere Wertigkeit gegenüber dem View-Cookie hat. Sofern Post-View-Tracking zum Einsatz kommt, finden sich ergänzende Regelungen zur Sichtbarkeit des Werbemittels auf Werbeflächen des Kooperationspartners, Cookie-Laufzeit und Provisionshöhe in der jeweiligen Programmbeschreibung.
3.11 Klick
Als „Klick“ wird die Weiterleitung eines Users von einer Website des Kooperationspartners auf die Website des Betreibers bezeichnet. Die Messung und Aufzeichnung der Klickzahlen über INT erfolgt durch den Einsatz von Trackinglinks.
3.12 Unique Klick
Unique Klicks sind Klicks von realen Usern (maschinell generierte Klicks jeglicher Art werden ausgefiltert), die innerhalb einer vorgegebenen Zeit gezählt werden. Innerhalb der vorgegebenen Zeit, wird dabei nur ein Klick je Trackinglink durch den User akzeptiert. Die Erkennung der User erfolgt cookiebasiert. Die Anzahl der Unique Klicks kann nach detaillierter Prüfung im Zweifelsfall variieren. Die ITSP behält sich vor, jeden generierten Klick einer nicht maschinellen Prüfung zu unterziehen.
3.13 Lead
Als „Lead“ wird die vollständige Durchführung einer vorab fest definierten Aktion gemäß jeweiliger Programmbeschreibung des Betreibers durch einen User auf der Website des Betreibers bezeichnet.
Als Lead gilt bspw. das vollständige Ausfüllen eines Online-Adressformulars.
3.14 Sale
Als „Sale“ wird die vollständige Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrags durch einen User auf der Website des Betreibers bezeichnet. Als Sale gilt bspw. der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, oder die erfolgreiche Vermittlung eines zur Auszahlung gekommenen Kredits.
3.15 Life-Time-Provision
Eine Live-Time-Provision (sog. Revenue Share) wird von INT ausdrücklich NICHT angeboten.
3.16 Produkt-Daten
Die ITSP kann und wird dem Kooperationspartner Produkt-Daten im geschlossenen Bereich zur Verfügung stellen. Produkt-Daten, z.B. Angebote, Produktbeschreibungen, etc. dienen dem Kooperationspartner als Basis für die Erstellung eigener interaktiver Vergleiche und Werbemittel.
Trotz sorgfältiger Konzeptionierung und Pflege der Produkt-Daten schließt der ITSP die Haftung für Fehler aus, die sich aus der Programmierung oder/und durch veraltete oder unrichtige Daten ergeben. Die ITSP behält sich vor, die Produkt-Daten jederzeit zu modifizieren, anzupassen bzw. aus der Vermarktung zu nehmen. Werden die Produkt-Daten ganz oder teilweise aus der Vermarktung genommen, informiert der ITSP die Kooperationspartner mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen.
3.17 – Double-Opt-In
Dieser Begriff ist im Zusammenhang mit der Erbringung der Werbeleistung über E-Mail Marketing wichtig. Beim „Double-Opt-In“ Verfahren erfolgt die Eintragung eines Users in einer Verteilerliste erst dann, wenn ihm nach erfolgter Eintragung für einen Dienst des Kooperationspartners ein Bestätigungslink zugesandt wurde und der User diesen Link selbst angeklickt. Der Kooperationspartner muss gegenüber der ITSP schriftlich bestätigen, dass Ihm von allen zum Einsatz kommenden Empfängern ein explizites Werbeeinverständnis für den Erhalt von Werbebotschaften nach dem Double Opt-in Verfahren vorliegt. Der Nachweis muss auf Verlangen binnen 48 Stunden (Werktags) vorgelegt werden können. Zu einem rechtskonformen Opt-In gehören die eingetragenen Personenangaben, die Quelle sowie die jeweilige IP-Adresse mit Timestamp für den Single Opt-In und den Double Opt-In. Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein und dem Auftraggeber dadurch mittelbar oder unmittelbar Kosten in Form von Ansprüchen Dritter sowie damit in Zusammenhang stehende Rechtskosten sowie sonstiger Schaden entstehen, so haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang.
4. Leistungen des Kooperationspartners
4.1. Bei der Registrierung
4.1.2. Der Kooperationspartners garantiert, daß er die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig angegeben hat. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung oder zu einem späteren Zeitpunkt ändern, sind diese Änderungen umgehend in seinem Profil im Partnerbereich durch ihn zu ändern.
4.1.2. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, der ITSP seine vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.
4.1.3. Der Kooperationspartners verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Der Kooperationspartner ist allein für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Keinem Dritten darf die Nutzung des INT-Interfaces über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, ist die ITSP unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter partner@itspservices.com zu informieren.
4.1.4. Bei der Anzeige der Werbung auf der Werbefläche
Der Kooperationspartner muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Werbefläche besitzen. Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm und der Einbindung der entsprechenden Werbung auf der Werbefläche garantiert der Kooperationspartner, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt (a) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder (b) nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche und glücksspielrechtliche) Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von Werbekunden enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung der ITSP schriftlich nachzuweisen.
5 – Abrechnungsmodelle / Vergütungsanspruch
5.1 Pay-Per-View
Der Vergütungsanspruch bei Pay-per-View entsteht, wenn der Kooperationspartner einen oder mehrere vom Betreiber bereitgestellte Werbemittel auf seiner Werbefläche anzeigt und verlinkt. Für die Gültigkeit des Views ist es Voraussetzung, dass ein Besucher die Werbefläche des Kooperationspartners aufruft und das Werbemittel an einer sichtbaren Stelle eingebaut ist. Des Weiteren muss die Werbefläche, über die der View registriert wird, bei INT registriert sein. Darüber hinaus behält sich ITSP vor, bei wiederholtem Einblenden des Werbemittels beim gleichen User die doppelten Views zu filtern (Unique Views).
5.2 Pay-Per-Click
Ist eine Vergütung auf Klickbasis (Pay-Per-Click) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch mit dem Aufruf der Website des Betreibers infolge eines gültigen Klicks auf einen Trackinglink des jeweiligen Betreiber n. Die Klickvergütung erfolgt fix je gültigen Klick.
Voraussetzung hierfür ist die Weiterleitung des Users mittels des auf INT bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei ITSP registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.
Der Klick muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users zustande kommen.
ITSP behält sich vor, mehrere kurz aufeinanderfolgende Klicks, die nachweislich von der gleichen IP-Adresse erfolgen, und damit dazu bestimmt sind, die Klickzahlen zu manipulieren, zu filtern, für ungültig zu erklären und diese nicht zu vergüten (Unique Klicks) Incentivierte Klicks, also Klicks, die dem User einen bestimmten – insbesondere monetären – Vorteil versprechen, sind nur dann gültig, wenn dieses Vorgehen vorab explizit von der ITSP genehmigt wurden.
Von Seiten des Kooperationspartners besteht Informationspflicht gegenüber der ITSP bei incentiviertem Werbevorgehen. Ohne explizite schriftliche Bestätigung (per Mail ist ausreichend) eines derartigen Werbevorgehens durch die ITSP werden derartig erzielte Klicks für ungültig erklärt und nicht vergütet. Erfasste Klicks werden dem Kooperationspartner täglich gutgeschrieben. Die Gutschrift stellt jedoch keine Aussage hinsichtlich der Gültigkeit der Klicks und der Anerkennung eines entsprechenden Vergütungsanspruchs dar.
5.3 Pay-Per-Lead
Ist eine Vergütung auf Leadbasis (Pay-Per-Lead) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch bei Erfüllung einer vom Betreiber festgelegten und in der Programmbeschreibung detailliert definierten Aktion eines Users (z.B. Online-Kontoantrag, Newsletter-Anmeldung, PDF-Download). Des Weiteren können in der Programmbeschreibung des Betreibers weitere Bedingungen (z.B. Validierung, Wiederspruch des Users) festgelegt sein.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung der Leads und Entstehung des Vergütungsanspruchs ist die Weiterleitung des Users über die bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den bei der ITSP registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.
Der Lead muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen.
Jeder provisionsfähige Lead wird mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der INT-Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno- / Prüffristen gutgeschrieben.
Die ITSP behält sich vor, die Leads vor der Provisionsauszahlung auf vorab definierte Prüfkriterien gemäß Programmbeschreibung zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren.
Eine Stornierung von Leads kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.
5.4 Pay-Per-Sale
Ist eine Vergütung auf Sale-Basis (Pay-Per-Sale) vereinbart, so folgt der Vergütungsanspruch der Entstehung des Vertragserfüllungsanspruchs des Betreibers gegenüber einem aus dem Abschluss mit dem durch einen Kooperationspartner vermittelten User.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung und Vergütung der Sales ist die Weiterleitung der User über die auf INT bereitgestellten Trackinglinks, welche ausschließlich auf den in INT registrierten Websites des Kooperationspartners eingebaut sein dürfen.
Der Sale muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen.
Jeder provisionsfähige Sale kann mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno-/ Prüffristen gutgeschrieben. Die ITSP behält sich vor, die vergütungsrelevanten Sales, erst zum Zeitpunkt der Rückmeldung der erfolgreichen Vertragserfüllung durch den Betreiber in das Trackingsystem einzuspielen.
Die ITSP behält sich ferner vor, die Sales vor Provisionsauszahlung auf gemäß der jeweiligen Programmbeschreibung vorab definierter Prüfkriterien zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren. Evtl. Prüfkriterien sind Bestandteil jeder einzelnen Programmbeschreibung.
Eine Stornierung von Sales kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.
5.5 Hybridmodelle
Eine Kombination der vorgenannten Vergütungsmodelle (sog. Hybridmodell) ist durch individuelle Absprachen möglich.
Der Vergütungsanspruch entsteht in diesem Fall für jede der einzelnen kombinierten Vergütungsarten gemäß den jeweiligen Regelungen in 5.1 – 5.4.
6. Nutzung von INT
6.1 Kooperationsvertrag Anerkenntnis
Durch die Anmeldung bei INT akzeptiert der Kooperationspartner den hier zu Grunde gelegten Kooperationsvertrag.
6.2 Zu Stande kommen des Kooperationsvertrages
Durch das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf https://partner.net.intertops.de/ kommt noch kein gültiger Vertrag zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner zustande.
Die Registrierung stellt lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der ITSP dar, der von der ITSP ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln angenommen werden muss.
Die Annahme der Bewerbung erfolgt regelmäßig durch die Freischaltung des Accounts seitens der ITSP Account Manager – der Kooperationspartner erhält hierzu eine Bestätigungsmail.
6.3 Rechte und Pflichten aus dem Kooperationsvertrag
Mit der Annahme der Bewerbung ist der Kooperationspartner berechtigt seine Leistungen zur Unterstützung des Betreibers einzubringen.
Eine Verpflichtung erwächst für den Kooperationspartner hierdurch nicht.
Wird der Kooperationspartner für den Betreiber tätig, so müssen die Leistungen entsprechend des vorliegenden Kooperationsvertrages erbracht werden.
6.4 Richtigkeit der Daten
Der Kooperationspartner verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben gegenüber allen beteiligten Vertragspartnern (ITSP und Betreiber).
7. Vertragsschluss je Werbekunde
7.1 Vertragsschluss je Werbekunde/Produkt
Die ITSP schließt mit dem Kooperationspartner gesonderte Verträge je Werbekunde / Produkt ab. Die Vergütung erfolgt gemäß der unter 5 – Abrechnungsmodelle / Vergütungsanspruch aufgeführten Abrechnungsmodelle und auf Grundlage dieses Kooperationsvertrages. Die Konditionen werden mit jedem Kooperationspartner gesondert verhandelt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vergütungsart / Vergütungshöhe besteht nicht und kann auch nicht von anderen Kooperationspartnern hergeleitet werden. Mit der Bewerbung und Zulassung je Werbekunde akzeptiert der Kooperationspartner die Vorgaben der jeweiligen Programmbeschreibung und etwaige zusätzliche Vermarktungsbeschränkungen (Werberichtlinie in der jeweils gültigen Fassung gemäß des Glücksspielstaatsvetrages).
Sollten die zusätzlichen Vermarktungsbedingungen einzelnen Punkten dieses Kooperationsvertrages entgegenstehen, muss ein genauer Hinweis in den Vermarktungsbeschränkungen mit Bezug auf die entsprechende Stelle in diesem Kooperationsvertrag erfolgen.
7.2 Annahme der Bewerbung je Werbekunde/Produkt
Die ITSP erklärt gegenüber dem Kooperationspartner die Annahme der Bewerbung in angemessener Frist.
8. Abrechnung und Auszahlung
8.1 Entstehung des Vergütungsanspruchs
Der Vergütungsanspruch entsteht grundsätzlich mit Vollendung der jeweils tatsächlich und nachprüfbar vom Kooperationspartner erbrachten Leistungen. Die für den Vergütungsanspruch zu erbringenden Leistungen ist der jeweiligen Programmbeschreibung des Betreibers zu entnehmen. Ein Vergütungsanspruch erfolgt erst dann, wenn der Werbekunde die Leistung auch an die ITSP vergütet hat.
8.2 Auszahlungsturnus
Die Auszahlung der Provisionen erfolgt einmal monatlich durch die ITSP. Die ITSP behält sich vor, Leistungen auch mehrmals monatlich abzurechnen. Ein Anspruch auf mehrmalige Auszahlungen besteht nicht. Die voraussichtliche Höhe der offenen und auszahlungsfähigen Provisionen kann der Kooperationspartner jederzeit in seinem Account einsehen.
Ein Anerkenntnis der Höhe des Vergütungsanspruchs ist darin nicht enthalten, sondern bleibt einer gesonderten Abrechnung vorbehalten.
Die dem Kooperationspartner zugehende Abrechnung entspricht den Erfordernissen der Steuergesetzgebung. Eine Verzinsung des Provisionsguthabens erfolgt nicht.
8.3 Mindestauszahlungsgrenze
Voraussetzung für die Provisionsauszahlung ist ein Mindestprovisionsanspruch im Berichtsmonat von 25,00 EUR. Bei Nichtauszahlung wird das Provisionsguthaben in den Folgemonat übertragen.
8.4 Auszahlung ohne Prüfung
Die ITSP behält sich vor, die Auszahlung der Provisionen auch ohne abschließende Prüfung der generierten Views, Klicks, Leads, Sales vorzunehmen. Sollten letztere durch Manipulation oder Täuschung entstanden sein, bzw. nicht den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell vereinbarter Nebenabreden entsprechen, ist die ITSP berechtigt die bereits ausgezahlten Provisionen bis zu einem Zeitraum von 12 Wochen nach der erfolgten Auszahlung zurückzufordern.
8.5 Abrechnung im Gutschriftsverfahren
Der Kooperationspartner erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftsverfahren, d.h. an Stelle einer Rechnungslegung durch den Partner wird von der ITSP eine Gutschrift erstellt. Die ITSP erstellt hierzu eine Gutschrift und stellt diese dem Kooperationspartner in seinem Account zur Verfügung. Die Gutschrift gilt ab Zustellung nach drei Tagen als anerkannt.
9. Pflichten des Kooperationspartners
9.1 Anerkenntnis Kooperationsvertrag
Mit seiner Registrierung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen von INT erkennt der Kooperationspartner diesen Kooperationsvertrag für sich als verbindlich an. Ferner erklärt sich der Kooperationspartner mit der Einbeziehung dieses Kooperationsvertrages in die jeweilige Programmbeschreibung des Betreibers einverstanden.
9.2 Rechte an der Werbefläche
Der Kooperationspartner bestätigt, dass er sämtliche Rechte an der angemeldeten Werbefläche besitzt. Sofern er die Werbefläche im Namen Dritter anmeldet, hat der Kooperationspartner unaufgefordert den Nachweis der Berechtigung zu erbringen.
9.3 Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung
Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen der Betreiber so zu gestalten, dass eine Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung auszuschließen ist. Alle Interaktionen mit Dritten wie bspw. Suchmaschineneinträge, Listung in Verzeichnissen oder Linklisten, müssen grundsätzlich zu gültigen Transaktionen (Klicks, Leads und Sales) führen.
9.4 Nutzung der Trackinglinks
Der Kooperationspartner verpflichtet sich, ausschließlich die von INT bereitgestellten, mit den zur Online-Erfolgsmessung erforderlichen Trackinglinks versehene Werbemittel (Text, Banner, HTML, Formulare etc.) zu verwenden.
Die bereitgestellten Quellcodes dürfen nicht verändert und ausschließlich auf den angegebenen Werbeflächen des Kooperationspartners verwendet werden. Jede Weitergabe der Werbemittel an Dritte ist zustimmungsbedürftig. Für die Zustimmung seitens der ITSP ist die Schriftform erforderlich. Eine Zustimmung via E-Mail ist hierbei ausreichend.
9.5 E-Mail-Marketing
Betreibt der Kooperationspartner E-Mail-Marketing verpflichtet er sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Besonders zu berücksichtigen sind dabei § 7 Abs. 1-3 UWG, sowie die entsprechende Rechtsprechung.
Insbesondere hat der Kooperationspartner darüber Nachweis zu führen, dass jeder User der Zustellung von Werbemails per Double-Opt-In ausdrücklich zugestimmt hat. Darüber hinaus müssen die E-Mails ein Impressum nach § 5 TMG aufweisen. Jeder E-Mail-Content ist vor Versand der ITSP zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme der E-Mail seitens der ITSP erfolgt schriftlich per Mail.
9.6 Kennzeichnung nach § 5 TMG
Der Kooperationspartner hat sein Angebot nach § 5 TMG zu kennzeichnen.
9.7 Qualität der Vermarktungskanäle
Der Kooperationspartner verpflichtet sich, zur Bewerbung der ITSP Betreibers ausschließlich Websites zu verwenden, die nicht dazu geeignet sind, deren Ruf oder die Wertschätzung der Ware, Dienstleistung, Marke oder des Geschäftsbetriebes zu schädigen. Die Nutzung der Marke oder sonstiger Rechte des Betreibers ist gesondert in den jeweiligen Programmbeschreibungen definiert.
Ferner erklärt der Kooperationspartner, alle gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes und des Glücksspielstaatsvertrages einzuhalten und zu berücksichtigen.
Werbeflächen mit pornografischen, rechtsradikalen, diskriminierenden, illegalen oder gegen geltendes deutsches Recht verstoßenden Inhalten sind von der Nutzung von INT ausgeschlossen.
9.8 Traffic-Qualität
Die automatisierte Generierung von Views, Klicks, Leads und Sales über technische Systeme ist unzulässig
9.9 Daten-Nutzung
Die durch INT bereitgestellten Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen des Betreibers, dürfen durch den Kooperationspartner nur für interne Zecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
9.10 Kommunikation der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale
Bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen ist Wert auf eine homogene Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale zu legen. Die Herausstellung einzelner Merkmale ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dies dazu führt, dass die generierten Neukunden ein größeres Risiko für den Betreiber darstellen, als dies bei einer homogenen Darstellung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale der Fall wäre. Inhomogenes Vermarktungsvorgehen führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs.
Im Zweifelsfall kann sich der Kooperationspartner das Vermarktungsvorgehen vor Start der Vermarktung von der ITSP schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung per Mail ist ausreichend.
9.11 Werbeverbot im Sinne des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags
Täglich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen.
Dies hat der Kooperationspartner durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
9.12 Anerkennung des Glückspielstaatsvertrages
Der Kooperationspartner verpflichtet sich dazu Werberichtlinie in der jeweils gültigen Fassung gemäß des Glücksspielstaatsvetrages zu kennen und einzuhalten insbesondere darf sich der Inhalt nicht gezielt an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Unzutreffende Aussagen über Gewinnchancen sind verboten. Zudem darf Glücksspiel nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.
9.13 Verlinkung auf Drittanbieter
Vorstehende Regelungen gelten auch für die Verlinkung auf Drittanbieter.
9.14 Freistellung von Forderungen
Die vorstehend in Ziffer 9 fixierten Verpflichtungen gelten auch im Verhältnis der Kooperationspartner zum jeweiligen Betreiber.
Im Falle der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzforderungen des Betreibers gegenüber der ITSP, die auf der Nichteinhaltung der in Ziffer 9.1 – 9.13 geregelten Vorgaben beruhen, stellt der Kooperationspartner die ITSP von sämtlichen diesbezüglichen Forderungen frei.
9.15 – Anspruch auf Unterlassung
Sollten Verstöße gegen die Vorschriften aus den Ziffern 9.1 bis 9.13 festgestellt werden, kann die ITSP auch nachträglich die sofortige Änderung bzw. Unterlassung verlangen.
10. Missbrauch
10.1 Jegliche Form des Missbrauchs, etwa in der Form der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, dieses Kooperationsvertrages oder etwaige zusätzliche, programm- oder ggf. vertragsspezifische Vertragsbedingungen verstoßen, ist untersagt.
10.2 Dem Partner ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte, unter Verwendung der ihm im Rahmen von INT überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmittel, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Geschäftsabschlüsse herbeiführt:
– Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder, falscher oder nichtexistierender Daten,
– Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel gar nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird sowie folgende Werbemethoden im Einzelnen: Forced Klicks, Cookiedropping, PostView, Paidmails, Incentivierter Traffic,
– Verwendung von der für die ITSP oder für Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen, etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die ITSP.
-Provisionspflichtige Eigenanmeldungen nicht erlaubt sind.
10.3 Für SEM-Kampagnen dürfen insbesondere die folgenden Handlungen nicht vorgenommen werden:
– Brand-Bidding
– Verwendung eines Markennamens oder sog. „Vertippers“ in der Display-URL, Anzeigentitel oder Anzeigentext.
10.4 Umgehung des Werbeverbots
Dem Partner ist es untersagt das Werbeverbot aus 9.11 zu umgehen.
10.5 Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperrung des Partner-Accounts. Für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse entsteht kein Vergütungsanspruch des Partners.
10.6 Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von der ITSP nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Partner-Account vorhandene und bestätigte Guthaben. Etwaige weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzforderungen seitens der Empfänger bzw. deren Prozessbevollmächtigter, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
10.7 Trifft ein über diese Geschäftsbedingungen hinausgehendes Vertragsverhältnis eine andere Regelung bezüglich der Vertragsstrafe, so geht diese spezielle Regelung derjenigen aus 10.5. vor.
11 Laufzeit des Kooperationsvertrages
Der Kooperationsvertrag läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
12 Vertragsbeendigung
12.1 Kündigung des Kooperationsvertrages
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kann jederzeit von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung ganz oder beschränkt für einzelne Betreiber beendet werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend und wird zum Zeitpunkt ihres Eingangs beim Empfänger wirksam.
12.2 Vergütungsanspruch
Die Vergütung eventuell bestehender Guthaben erfolgt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 8, sofern das unter Ziffer 8.3 definierte Mindestguthaben im Zeitpunkt der Beendigung erfüllt ist.
12.3 Entfernen von Trackinglinks und Werbemitteln
Der Kooperationspartner verpflichtet sich, nach Beendigung oder Aussetzung (z.B. Pausieren der Vermarktung durch den Betreiber) des Vertragsverhältnisses, sämtliche Trackinglinks und Werbemittel zu dem/den betroffenen Betreibers von seinen Seiten vollständig zu entfernen.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung erfolgt keine weitere Vergütung seitens der ITSP. Dies gilt auch, wenn der Kooperationspartner die betroffenen Trackinglinks und Werbemittel noch nicht von seinen Websites entfernt hat.
13 Haftung
13.1
Die ITSP haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für Ereignisse, die in ihrem Einfluss- und Wirkungsbereich liegt, sowie für die Verletzung einer Vertragspflicht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs. Für höhere Gewalt oder Einflüsse, die nicht durch die ITSP beeinflusst werden können, wird keine Haftung übernommen.
Sofern die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ITSP.
13.2
Die ITSP verpflichtet sich, die Ausfallsicherheit von INT sowie der Websites und Onlineprozesse der beworbenen Portale durch laufende Überwachung der Server in höchstmöglichem Maße sicher zu stellen. Für Ausfallzeiten von INT, sowie der Websites und Onlineprozesse der beworbenen Portale und damit eventuell verbundenen Provisionsausfällen wird keine Haftung übernommen.
In diesem Zusammenhang sind Ausfälle ausgenommen, die auf Grund routinemäßiger Wartungsarbeiten oder durch das Verschulden Dritter zu Stande kommen. Die ITSP wird sich im Falle eines Systemausfalls im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sofort bemühen, die Erreichbarkeit des Trackingsystems wieder herzustellen.
13.3
Die ITSP übernimmt keine Haftung, für die durch den Betreiber angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, die Güte der Produkte und Dienstleistungen sowie die Einhaltung Schutzrechte Dritter liegen nicht im Einflussbereich der ITSP.
14 Datenschutz
14.1
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich in elektronischer Form zum Zweck der Begründung, Festlegung des Inhalts oder der Änderung der vertraglichen Beziehung gespeichert werden, unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Dazu gehören unter anderem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten und Webadressen des Kooperationspartners. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, wie beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland. Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung an Dritte weitergegeben werden, wobei diese Dritten ebenfalls verpflichtet sind, die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten.14.2
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet und behandelt. Die Organisation stellt sicher, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen, wie es die geltenden Datenschutzgesetze vorschreiben.
15 Vertraulichkeit
15.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle während des Bestehens der Geschäftsverbindung vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltene Informationen in Bezug auf deren Unternehmen und Betriebe, einschließlich der getroffenen Maßnahmen zur Durchführung dieses Vertrages gegenüber Dritten geheim zu halten, sofern und soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind.
15.2
Beide Parteien leisten Gewähr dafür, dass ihre Mitarbeiter zur Beachtung und Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet werden. Dies gilt entsprechend auch für betriebsfremde Personen, die mit der Durchführung der Zusammenarbeit betraut werden. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben hiervon unberührt.
15.3
Der Kooperationspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die ihm Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erbrachten Informationen (Views/Klicks/Leads/Sales) sowohl durch den Betreiber als auch durch die ITSP, für zusätzliche Mehrwertdienste (z.B. Branchenvergleiche, Benchmarking) verwendet werden dürfen. Die ITSP verpflichtet sich, diese Daten nur anonymisiert zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.
15.4
Im Rahmen der Qualitätsüberwachung und der lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Werbeleistung erklärt sich der Kooperationspartner mit der Weitergabe seiner Daten an den Betreiber einverstanden.
15.5
Die vorgenannten Regelungen gelten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
16 Änderungsvorbehalt
16.1
Änderungen dieses Kooperationsvertrages werden dem Kooperationspartner rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Kooperationspartner angegebene E-Mail-Adresse. Widerspricht der Kooperationspartner den verändertem Kooperationsvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, so werden diese mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.
16.2
Die Provisionen bei allen Partnerprogrammen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. Die ITSP kann nach Rücksprache mit dem Kooperationspartner die Vergütung ändern.
Sofern kein Termin für das Inkrafttreten neuer Provisionsmodelle zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner vereinbart wurde, tritt das neue Provisionsmodell zum Folgetag, 0.00 Uhr nach Bekanntgabe in Kraft.
16.3
Die ITSP behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung INT den eigenen Erfordernissen anzupassen und weiterzuentwickeln.
Notwendige Anpassungsarbeiten können auch an Dritt-Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen ausgelagert werden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der deutschen Rechtsprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der ITSP und dem Kooperationspartner sowie über dessen Wirksamkeit ist, soweit zulässig, Sitz der ITSP in Salzburg.
Programmbestimmungen für intertops.de
Allgemein
Der Kooperationspartner verpflichtet sich dazu die in der jeweils gültigen Fassung des Glücksspielstaatsvertrages genannten Vorschriften (nachzulesen unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/) einzuhalten und stellt die ITSP von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen gegen diese Bestimmungen durch den Kooperationspartner frei.
Insbesondere verpflichtet sich der Kooperationspartner zur Einhaltung der folgenden Regeln:
– Die erlaubten Werbezeiten sind gemäß der Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des Glücksspielstaatsvertrages einzuhalten (vgl. z.B. § 5 GlüStV 2021)
In der Zeit von 6 Uhr morgens bis 21 Uhr abends ist keine Bewerbung der Produkte der ITSP erlaubt.
– Der Inhalt der Kooperationspartner darf sich nicht gezielt an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.
– Unzutreffende Aussagen über Gewinnchancen sind verboten.
– Gewinne dürfen nicht verführerisch in Aussicht gestellt werden.
– Glücksspiel darf nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.
– Verwendung von Pflichthinweise, dass die Teilnahme von Glücksspiel erst ab 18 Jahren zulässig ist,
Glücksspiel süchtig machen kann und den Verweis auf Hilfsangebote (www.buwei.de oder www.bzga.de). Die Pflichthinweise müssen für Dritte gut sichtbar erkennbar sein.
Des Weiteren ist folgendes nicht erlaubt:
– Das Kopieren von Original Werbeanzeigen der Marke intertops.de
– Direkte bzw. Nonstop-Weiterleitung auf intertops.de
– Kombinationen aus mehreren Gutscheinen.
– Verwendung von veralteten Gutscheinkampagnen.
– Verwendung von Gutscheincodes, die nicht für Affiliates gedacht sind (also nicht durch uns kommuniziert wurden).
– Jegliche Art von Cookie-Dropping und iFrames.
– Provisionsweitergabe
– Sexualisierte Sprache und sexuelle Inhalte jeglicher Form
– Derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung oder religiöse Verunglimpfung
– Positive Darstellung von Drogen oder Waffen, auch deren Zubehör
– Aufruf zu Diskriminierung von Personen
– Inhalte, die Kinder beeinträchtigen können
– Gewaltdarstellungen jeder Art
– Downloadmöglichkeiten bzw. Streaming von illegalen Raubkopien von Filmen, Musik oder Software
– Einbindung netzwerkfremder Gutscheine. Dies betrifft alle Gutscheine, die nicht über die Partnerplattform bereitgestellt werden
– Zusammenarbeit mit Sub-Affiliate Netzwerken, Bannernetzwerken oder ähnlichem nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Betreiber. Nichtbefolgung führt zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft. Generierte Umsätze werden nicht verprovisioniert.
– Seiten, die sich noch im Aufbau befinden oder Fehler erzeugen, sowie Seiten deren Inhaltsprüfung nicht möglich ist
– Fehlendes Impressum
– Jegliche Verletzung von Rechten Dritter (einschließlich Urheber-, Patent- und Markenrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, geistiges Eigentum oder sonstige Rechte). Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Registrierung und Nutzung von Domains.
– Provisionspflichtige Eigenanmeldungen sind nicht erlaubt und werden nicht vergütet
Auf eine korrekte Schreibweise der Marken ist zu achten:
– Intertops (Verwendung muss immer in einem Wort mit I erfolgen).
Eine Weiterleitung auf Landingpages von www.intertops.de ist nur dann erlaubt, wenn eine für den User sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist.
Postview Tracking ist nur in Abstimmung mit dem Betreiber erlaubt. Bei Verstoß können die entsprechenden Sales nicht vergütet werden.
SEO und SEM/SEA Beschränkungen
Folgendes ist nicht erlaubt:
– Verwendung der Marken Intertops sowie jedweder weiterer geschützter Marken der ITSP als Suchbegriff im Suchmaschinenmarketing ebenso für die Begriffe, die durch jedwede sprachliche Identität, Vergleichbarkeit oder Zeichenähnlichkeit oder durch die Veränderung einzelner Buchstaben geeignet sind, beim User Verwechslungen hervorzurufen oder diesen zu Verwechslungen verleiten können.
– Intertops als Suchbegriff in sämtlichen Schreibweisen inkl. Rechtschreibfehler, Abkürzungen, abgeänderter Groß- bzw. Kleinschreibung und in Kombination mit anderen Worten und Begriffen.
– Verwendung der Marke Intertops im Anzeigentext.
– Verwendung der Marken Intertops in Domains und Subdomains der Anzeige-URL.
Produktdaten
Es ist nicht gestattet, die Datenfeeds von www.intertops.de außerhalb der eigenen Webseiten (auf Drittplattformen wie z.B. Google Shopping) zu verwenden.
Cashback
Die Nutzung von Browser Plugins bzw. Extensions, mit deren Hilfe User Cashback bei Intertops beanspruchen können, ist untersagt und führt zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft. Dadurch generierte Umsätze werden nicht verprovisioniert.
Werbemittel
Es sind nur Werbemittel erlaubt, welche über das Partnernetzwerk zur Verfügung gestellt werden.